Das heutige Thema «EXIT» scheint viele Mitrotarier-/innen zu interessieren und so stellt sich die Hauptfrage: Was ist überhaupt eine Freitodbegleitung?
Wenn Menschen zu sehr leiden, ziehen sie manchmal das Sterben vor. In der Schweiz sind der Freitod und der Freitodversuch seit den 1890er Jahren legal.
Daher können EXIT-Mitglieder mit hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung eine Freitodbegleitung (Begleitung beim selbstbestimmten Sterben) anfordern. EXIT führt dann die notwendigen Abklärungen, immer in Anwesenheit eines Arztes und den Angehörigen, durch. Oberstes Ziel bleibt dabei die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts jeder einzelnen Person.
Die anschliessenden Fragen wurden von der Referentin Viola Schmid sachlich beantwortet.
Der Wochenbericht-Schreiber T. Geiger